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Hier ein Auszug von der Webseite Schleswig-Holstein.de
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In Schleswig-Holstein muss jeder Fischereiausübende die Fischereiabgabe entrichten (10,- €/Kalenderjahr), egal wo und wie die Angelei oder Fischerei ausgeübt wird. Dies gilt auch für Inhaber von Fischereischeinen anderer Bundesländer (Achtung – abweichende Regelung zu anderen Bundesländern!). Beim Erwerb eines Urlauberfischereischeines ist die Abgabe zu entrichten, und auch im Falle der Inanspruchnahme der Ausnahme von der Fischereischeinpflicht auf Angelkuttern und an Angelteichen muss die Fischereiabgabe bezahlt werden.
Lediglich Kinder unter 12 Jahren müssen keine Fischereiabgabe zahlen (weitere spezielle Ausnahmen bestehen nach § 29 Abs. 2 LFischG).
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Alle Infos rund um Kosten, Voraussetzungen, usw. usf. gibt es hier.
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Und so bekommt man die Marke bei uns:
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Bei der Stadt Friedrichstadt im Bürgerbüro
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Bei einigen Angelgeschäften und Ausgabestellen von Gastkarten (vorher bitte telefonisch fragen, ob Marken vorrätig sind)
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Beim Land - siehe hier.
Fischerei-Abgabemarke
Brauche ich beim Angeln in Schleswig-Holstein eine Fischereiabgabemarke? Was ist, wenn ich Tourist bin und nur als Gast angele? Wenn ich im Verein bin, was ist dann?
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Um es kurz zu machen -> die Fischereiabgabemarke ist
Immer Pflicht !
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